UNSER SERVICE
Bike-Leasing
Fahrradverleih
Fahrradverleih
Radfahren im Urlaub ohne aufwändiges Mitschleppen der Räder! Entdecke unser schönes Frankenland mit Familie und Freunden. Wir haben E-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes oder auch Tandems zur Auswahl.
Mietpreise je Kalendertag
Bitte die Räder telefonisch oder per Mail vorbestellen
Trekking-/ Citybike
12,00 €
Mountainbike
20,00 €
E-Bike
30,00 €
Hinzu kommt eine Kaution in Höhe von 100.-€ je E-Bike, bei allen anderen, nicht motorisierten Fahrzeugen beträgt diese 50,-€. Die Kaution bitte in Bar mitbringen, bei Rückgabe unbeschädigter Räder erhältst Du diese zurück. Die Gesamtsumme ist beim Abholen der Räder zu entrichten, des weiteren wird ein gültiger Personalausweis benötigt.
Die Räder können auch außerhalb der Geschäftszeit abgeholt bzw. zurückgegeben werden, sprich uns dazu einfach an.
AGB
Allgemeine Bedingungen zur Fahrradvermietung
1. Der Mietgegenstand und seine Benutzung
Der Mieter und sonstige die Mietgegenstände benutzende Personen erkennen durch Ihre Unterschrift und die Übernahme der vermieteten Gegenstände an, dass sich die Gegenstände mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mängelfreien und sauberen Zustand befinden. Die Mietgegenstände dürfen nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzt werden. Sie dürfen nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzt werden. Es ist bekannt, dass insbesondere Mountainbikes o. ä. Sportgeräte nicht der STVZO entsprechen und im Straßenverkehr nicht benutzt werden dürfen! Die Mietgegenstände dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, in Rennveranstaltungen, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
2. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im abgeschlossenen Zustand abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe der Mietgegenstände der Fahrradvermietung unverzüglich mitzuteilen.
3. Reparatur
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich (siehe 5.). Schlauch oder Reifenpannen gehen zu Lasten des Mieters.
4. Unfall / Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, die Fahrradvermietung unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Mietgegenstand in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
5. Haftung
Der Fahrradverleih haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter hat die Mietgegenstände in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat. Der Mieter haftet für den Diebstahl der Mietgegenstände, wenn ihm ein Verschulden am Diebstahl trifft, insbesondere bei einem Verstoß gegen seine Pflichten gemäß Ziffer 2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der vom Mieter zu ersetzende Wert ist in Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines entsprechenden Gegenstandes zum Händler-Einkaufspreis zuzüglich Bezugskosten und Montagekosten festgelegt. Weitere etwaige Schadensnebenkosten sind ebenfalls vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung der Mietgegenstände. Bei fälliger Reparatur sind vom Mieter sämtliche Material- und Arbeitskosten nach den zum jeweiligen Schadenszeitpunkt gültigen Preisen und weitere etwaige Schadensnebenkosten zu erstatten. Bei Totalschaden ist der vom Mieter zu ersetzende Wert in Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines entsprechenden Gegenstandes zum Händler-Einkaufspreis zuzüglich Bezugskosten und Montagekosten festgelegt. Weitere etwaige Schadensnebenkosten sind ebenfalls vom Mieter zu ersetzen. Ebenso haftet er Mieter für Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Auch in diesem Fall hat er die Schadensnebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.
6. Rückgabe des Fahrrades
Der Mieter hat die Mietgegenstände spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort während der Geschäftszeit zurückzugeben. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit ist Aufpreispflichtig möglich, erfolgt aber ausschließlich auf Risiko des Mieters. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf Einwilligung des Vermieters. Werden bei Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 10 Werktagen nach Rückgabe der Mietgegenstände aufgetretene Mängel, für die der Mieter verantwortlich ist, ihm gegenüber zu beanstanden. Dies geschieht per eingeschriebenen Brief.
7. Bezahlung und Reservierung
Der Mietbetrag ist per Vorauskasse bei Abholung des Mietgegenstandes/der Mietgegenstände zu entrichten. Bei Reservierungen ist/sind der/die vereinbarte/n Mietgegenstand/Mietgegenstände bis maximal 12.00 Uhr am Abholtag reserviert, danach besteht kein Anspruch mehr auf Verfügbarkeit, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung.
8. Rücktritt / Vorzeitige Rückgabe
Bei Rücktritt/ vorzeitiger Rückgabe wird der Mietbetrag nach tatsächlicher Mietdauer entsprechend den geltenden Staffelpreisen berechnet.
9. Datenschutz
Gemäß §26(1) BDSG setzt der Vermieter den Mieter hiermit davon in Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des BDSG zulässig, elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
10. Abschließendes
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne Punkte der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort ist der Sitz des Ladengeschäftes! (Kulmbach)
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